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Ziegeleistr. 21 | 72636 Frickenhausen | Tel: 24 Std. 0 70 22-9 79 18 50 | e-mail: info@doster-bestattungen.de |

 

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Anfahrt
Kaum etwas bewegt so sehr wie die Begegnung mit dem Tod.

Mit einem Trauerfall sind aber auch viele organisatorische und rechtlich notwendige Schritte verbunden.

Wer ist im Trauerfall zu benachrichtigen?

Sterbefall zu Hause:

  Hausarzt benachrichtigen
  Ist der Hausarzt nicht zu erreichen,
  rufen Sie den ärztlichen Notfalldienst Neuffener Tal01 80-2 58 69 31
  oder den Notfalldienst Reutlingen 01 80-1 92 92 17
  oder wählen Sie die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117
  Der Arzt stellt den Tod fest und stellt eine offizielle Bescheinigung aus
  Nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigungen (Leichenschauschein und Todesbescheinigung)
  können Sie uns anrufen

Sterbefall im Krankenhaus oder Heim:
  Wir klären für Sie ab, wann der Verstorbene überführt werden darf

Sterbefall auf öffentlichen Straßen oder Plätzen:
  Verantwortlich sind die zuständigen Behörden, die auch die Angehörigen verständigen


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